Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es beim Augenlasern?

Wenn seit vielen Jahren Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, ist der Wunsch nach einwandfreiem Sehen oft besonders stark ausgeprägt. In diesem Fall kann eine Augenlaserbehandlung die Lösung sein: Sowohl eine Kurz- als auch eine Weitsichtigkeit lassen sich grundsätzlich mit dem Laser korrigieren. Sogar eine Hornhautverkrümmung kann bis zu einem gewissen Grad korrigiert werden.

Aus medizinischer Sicht ist eine Augenlaserbehandlung zwar nicht notwendig - allerdings kann ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen das Selbstbewusstsein merklich stärken. Viele Menschen fühlen sich freier und wohler, wenn sie keine Hilfsmittel zum Sehen mehr benötigen.

Für viele Patientinnen und Patienten, die sich für eine Augenlaserbehandlung interessieren, stehen neben dem erwartbaren Behandlungserfolg auch die finanziellen Kosten im Vordergrund. Zum Glück gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, die Kostenfrage individuell zu klären.


Welche Kosten kommen auf einen zu?

Erst einmal: Wie hoch die Kosten für eine Augenlaserbehandlung sind, hängt von der medizinischen Indikation und der operativen Behandlungsmethode ab. Pro Auge werden im Normalfall zwischen 500 und 2.300 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu können weitere Kosten kommen - so zum Beispiel für die Voruntersuchung.


Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Augenlaserbehandlung im Normalfall nicht. Per Definition der Kassen handelt es sich nämlich nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff. Sogar bei Brillen und Kontaktlinsen müssen Patientinnen und Patienten die Kosten oft selbst tragen.

Das Problem: Fehlsichtigkeit ist grundsätzlich nicht als Erkrankung anerkannt - zumindest dann, wenn es nicht um eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit geht. Die Krankenkassen argumentieren daher, dass auch die Augenlaserbehandlung nicht unbedingt notwendig sei. In der Folge findet sich der Eingriff in derselben Kategorie wie eine Schönheitsoperation.

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen nur bei medizinisch notwendigen Eingriffen zur Übernahme von Kosten beziehungsweise Teilkosten verpflichtet. Wann das der Fall ist, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Eine vorherige Klärung kann sich daher im Zweifelsfall lohnen - vor allem bei mehr als sechs Dioptrien.

Sollte die Behandlung tatsächlich als medizinisch notwendig angesehen werden, kommt die Krankenkasse für gewöhnlich ausschließlich für die kostengünstigste Behandlung auf. Es kann also sein, dass die Kasse die Kosten für eine Augenlaserbehandlung trotz der medizinischen Notwendigkeit nicht übernimmt.


Welche Leistungen übernehmen private Krankenkassen und Zusatzversicherungen?

Etwas anders gestaltet sich die Lage bei Privat- und Zusatzversicherungen: Von ihnen werden medizinisch notwendige Eingriffe grundsätzlich übernommen. In welcher Höhe die Kosten für eine Augenlaserbehandlung übernommen werden, ist dagegen in den Vertragsvereinbarungen festgelegt.

Grundsätzlich sehen viele Privat- und Zusatzversicherungen durchaus Zusatzleistungen wie eine Augenlaserbehandlung vor. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Patientinnen und Patienten, die sich die Augen lasern lassen möchten, das Kleingedruckte ganz genau lesen, bevor sie ihren Termin für die Voruntersuchung vereinbaren.

Ein weiterer Vorteil von Privat- und Zusatzversicherungen liegt darin, dass viele Versicherer sich durchaus als kulant erweisen, wenn sie direkt kontaktiert werden - vor allem dann, wenn es um langjährige Kundinnen und Kunden geht. So kann es sein, dass die jeweilige Versicherung selbst ohne Zusatzvereinbarung bereit ist, die Kosten zumindest anteilig mitzutragen.

Sollte weder die gesetzliche noch die private Krankenkasse für eine Augenlaserbehandlung aufkommen wollen, müssen Patientinnen und Patienten dennoch nicht zwangsläufig auf eine Augenlaserbehandlung verzichten: Denn in den meisten augenärztlichen Kliniken müssen die Kosten nicht auf einen Schlag bezahlt werden.


Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich lohnt es sich, den behandelnden Facharzt vor Behandlungsbeginn nach den Finanzierungsmöglichkeiten zu fragen. Für gewöhnlich kann eine Augenlaserbehandlung in einem Zeitraum von drei bis 72 Monaten abbezahlt werden. Die Zinsen steigen dabei an, je länger der Zahlungszeitraum ist.

Einige augenärztliche Kliniken bieten im Falle einer kurzfristigen Finanzierung auch eine Ratenzahlung ab einem effektiven Jahreszins von 0,0 Prozent an. Patientinnen und Patienten, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, informieren sich am besten im Voraus, ob eine solche Finanzierung in der gewählten augenärztlichen Klinik möglich ist.


Lohnt sich das Augenlasern?

Modernste Geräte bieten Patientinnen und Patienten die optimale Therapie für vielfältige Krankheitsbilder. Eine Augenlaserbehandlung hat sich bei vielen Formen der Fehlsichtigkeit wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit und Hornhautverkrümmung als ausgesprochen zielführend und wirkungsvoll erwiesen.

Patientinnen und Patienten profitieren nicht nur von der Tatsache, dass die Augenlaserbehandlung oft problemlos ambulant durchgeführt werden kann - sie ist auch ausgesprochen risikoarm .

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