Das Augenlasern und was zu beachten ist

Menschen, die Kontaktlinsen oder Brille tragen, denken häufig darüber nach, sich die Augen lasern zu lassen. Das Ziel ist es, dadurch die Sehschwäche auszugleichen, sodass nach der Behandlung keine Sehhilfe mehr nötig ist. Auch wenn derartige Operationen mittlerweile häufig durchgeführt werden, handelt es sich dennoch um einen chirurgischen Eingriff an einem sensiblen Sinnesorgan.

Daher gibt es auch vorher einiges zu berücksichtigen, sodass das Augenlasern erst nach einer umfangreichen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird. Sowohl im Vorfeld als auch in der Nachsorge gibt es Verhaltensregeln, die unbedingt beachtet und befolgt werden sollten.

 

Was ist das Augenlasern?

Mittlerweile benötigen fast zwei Drittel aller Österreicher eine Brille oder Kontaktlinsen, um scharf zu sehen. Nicht wenige von ihnen wünschen sich jedoch ein Leben ohne Sehhilfe, da die Brille beispielsweise beim Sport oder im Urlaub schlichtweg lästig sein kann. Das Lasern der Augen kann eine praktische und nachhaltige Lösung sein – hierbei wird die Fehlsichtigkeit durch einen Laserstrahl korrigiert.

 

Wie funktioniert das Augenlasern?

Um das Funktionsprinzip der Laser zu verstehen, ist es hilfreich, zunächst den natürlichen Sehvorgang des Auges zu erklären. Grundsätzlich reflektiert jedes Objekt Lichtstrahlen, welche auf die Hornhaut des Auges auftreffen. Hier wird das gebündelte Licht durch Iris und Pupille reguliert, trifft anschließend auf die Linse, durchquert, erneut gebündelt, das gesamte Auge und erreicht schließlich die Netzhaut.

Die Netzhaut kann man sich wie eine Art Leinwand vorstellen, auf der die Lichtstrahlen als Bilder zusammengeführt werden. Beim Auftreten einer Fehlsichtigkeit ist dieses Funktionsprinzip gestört. Bei der Kurzsichtigkeit ist beispielsweise der Augapfel zu lang, sodass das Licht sich vor der Netzhaut bündelt. Ist der Augapfel jedoch zu kurz, sodass die Lichtstrahlen sich erst hinter der Netzhaut bündeln, handelt es sich um eine Weitsichtigkeit. Man spricht in beiden Fällen von einem Brechkraftfehler des Auges.

Eine Augenlaser-OP setzt genau an diesem Problem an. Durch die Operation wird die Brechkraft so verändert, dass das Licht direkt auf die Netzhaut fällt. Dieser Effekt wird erzielt, indem kleine Bearbeitungen der Hornhaut des Auges durchgeführt werden. Je nach individueller Symptomatik gibt es verschiedene Laser-Techniken, die gewählt werden können.

 

Voraussetzungen für das Lasern der Augen

Leider kann nicht jede Fehlsichtigkeit durch eine Laser-Operation behoben werden. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen:

So muss zum einen die Hornhaut des Auges mindestens 500 µm dick sein. Zum anderen sollte der Durchmesser der Pupille im Dunkeln nicht mehr als 7 mm betragen. Die Sehschwäche darf außerdem nicht zu stark ausgeprägt sein – es gibt bestimmte Richtwerte dafür, wie viel Dioptrien mit den Lasern noch ausgeglichen werden können.

Zusätzlich gibt es bestimmte Krankheiten, bei denen eine Laser-OP nicht durchgeführt werden sollte. Dazu gehören chronisch fortschreitende Hornhauterkrankungen, Diabetes Mellitus, eine Makuladegeneration sowie Grüner und Grauer Star. Auch während Schwangerschaft und Stillzeit gilt es, eine Laser-Operation besser zu vermeiden.

 

Welche Laser gibt es?

Es gibt verschiedene Techniken, mit denen eine Laserbehandlung durchgeführt werden kann. Die wohl bekannteste ist die Lasik-Methode. Dabei wird eine Hornhautscheibe präpariert und umgeklappt. Anschließend entfernt der Chirurg aus der darunterliegenden Hornhaut so viel Gewebe, wie nötig ist, um die Sehschwäche auszugleichen. Dieser Eingriff dauert nur etwa 10 Minuten pro Auge.

Ähnlich funktioniert die RelexSmile-Methode. Hierbei wird jedoch das tieferliegende Hornhautgewebe durch einen Zugang bearbeitet.

Bei Patienten mit einer besonders dünnen Hornhaut, die gerade noch für die Laserbehandlung geeignet ist, kann man die Lasek-Technik nutzen, bei der die oberste Hornhautschicht vor der Operation abgetragen wird, um das tieferliegende Gewebe behandeln zu können. Diese Schicht bildet sich innerhalb weniger Tage neu.

Zuletzt gibt es noch die Trans-PRK-Methode, bei der die gesamte Behandlung mit einem Laser durchgeführt wird – das Auge kommt hierbei mit keinem chirurgischen Instrument in Kontakt.

 

Wie sieht die Nachbehandlung aus?

Nach dem Eingriff kann es sein, dass eine Zeit lang Schmerzen auftreten und man auf dem behandelten Auge nur verschwommen sehen kann. Dies sollte sich jedoch nach einigen Tagen regulieren. In der Zwischenzeit ist es wichtig, weder zu kratzen noch zu reiben und spezielle Augentropfen zu verwenden, um das Auge feucht zu halten. Außerdem gibt es nach der Operation Termine zur Nachkontrolle, die unbedingt eingehalten werden sollten.

jetzt Beratungstermin vereinbaren

Standort Imst

Pfarrgasse 7

6460 Imst

 Kontakt

Telefon:  +43 5412 61861

E-Mail:  a.parisi@dr-parisi.at 

Fax: +43 5412 6186110

 Ordinationszeiten

Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Dienstag in Fritzens

Mittwoch 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Donnerstag in Fritzens

Freitag in Fritzens

Standort FRITZENS

Austraße 51

6122 Fritzens

Kontakt

Telefon: +43 5224 55122

E-Mail: a.parisi@dr-parisi.at 

Fax: +43 5224 55122 10

 Ordinationszeiten

Montag in Imst

Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Mittwoch in Imst

Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Freitag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.