Was ist eine Lichtüberempfindlichkeit der Augen?

Eine Überempfindlichkeit der Augen oder gar eine Lichtscheu wird in der medizinischen Fachsprache als Photophobie bezeichnet. Diese Überempfindlichkeit kann durch Augenerkrankungen ebenso wie durch zahlreiche neurologische Erkrankungen ausgelöst werden. Die Bindehaut- sowie die Hornhautentzündung sind zwei Augenerkrankungen, für die eine Überempfindlichkeit gegenüber Lichtreizen als Symptom typisch ist. Die Lichtscheu kann ebenso durch diverse Kosmetika oder Kontaktlinsen ausgelöst werden.

Photophobie bedeutet wörtlich übersetzt nichts anderes als "Angst vor dem Licht". Betroffene Patienten versuchen also, das Licht so weit es geht zu meiden. Vor allem das grelle Sonnenlicht im Sommer ist für diese Patienten natürlich problematisch. Bei einer ausgeprägten Photophobie kann es so weit kommen, dass der Betroffene während starker Sonnenstrahlung das Haus gar nicht mehr verlässt. Selbst wenn es stark bewölkt ist, müssen Patienten mit einer ausgeprägten Blendempfindlichkeit eine Sonnenbrille tragen.

Weiterhin ist dieses Symptom nach Operationen am Auge, zum Beispiel aufgrund einer Fehlsichtigkeit, nicht selten. Bestimmte Drogen oder Medikamente wie Antibiotika können eine Überempfindlichkeit der Augen ebenso begünstigen. Eine der häufigsten Ursachen für eine Blendempfindlichkeit aber ist der Graue Star. Mit dem Alter wird die Linse trübe und muss unter Umständen durch eine künstliche Linse ersetzt werden. Die Ursachen für lichtüberempfindliche Augen sind also vielfältig.

 

Was sind typische Symptome?

Wer an lichtüberempfindlichen Augen leidet, kennt die Symptome nur zu gut. Egal ob natürliches oder künstliches Licht: Ist dieses zu hell, reagieren die Augen gereizt und fangen an zu tränen. Doch auch andere Begleiterscheinungen wie zum Beispiel Kopfschmerzen sind bei einer Lichtüberempfindlichkeit charakteristisch. Bei einer Migräne ist eine Blendempfindlichkeit ein ganz typisches Symptom, das etwa 85 Prozent aller Patienten betrifft. Ist eine Migräne der Auslöser, muss zunächst diese Grunderkrankung behandelt werden.

Das am häufigsten auftretende Symptom bei einer Lichtüberempfindlichkeit des Auges sind tränende Augen. Gleichzeitig können sie aber auch extrem trocken und gerötet sein. Kopfschmerzen, Migräne oder Schwindel können als sogenannte sekundäre Symptome zusätzlich auftreten. Vorsicht ist dann geboten, wenn starke Schmerzen, Lidkrämpfe oder eine unnatürliche Sekretabsonderung hinzukommen. In diesen Fällen ist unverzüglich ein Augenarzt aufzusuchen.

 

Wie wird die Überempfindlichkeit behandelt?

Wer stark unter der Lichtüberempfindlichkeit leidet, sollte einen Arzt aufsuchen. Das wird zunächst der Hausarzt oder ein Augenarzt sein. Es kann aber auch sein, dass dieser an einen Neurologen verweist, sollten neurologische Erkrankungen die Ursache sein. Wann aber ist es Zeit, einen Arzt aufzusuchen? Wenn man selbst gedämpftes Licht in Innenräumen nur schwer erträgt und hier eine Sonnenbrille benötigt, sollte ein Arzt zurate gezogen werden.

Schnellstes Handeln ist erforderlich, wenn sich der Augapfel plötzlich stark verhärtet anfühlt, dem Patienten extrem schwindelig ist oder es zu Lähmungserscheinungen kommt. In diesem Fall sollte man sofort einen Notarzt anrufen.

Der Augenarzt oder Neurologe wird nach einer umfangreichen Anamnese zunächst nach den Ursachen für die Lichtüberempfindlichkeit suchen. Dazu zählen natürlich alle gängigen Untersuchungen. Unter anderem wird der Arzt die Pupillen des Patienten mit Augentropfen erweitern. Auch die Tränenflüssigkeit wird untersucht. Zu den weiteren Untersuchungen die Gesichtsfeldmessung sowie diverse Sehtests.

Je nachdem, welche Ursache herausgefunden wurde, wird eine individuell auf den Patienten abgestimmte Behandlung angeraten. Meist erfolgt diese durch Augentropfen, Augensalben oder -cremes. Diese Medikamente dienen in erster Linie dazu, Entzündungen am Auge zu bekämpfen. Sind hingegen andere Grunderkrankungen der Auslöser für die Überempfindlichkeit, müssen deren Ursachen bekämpft werden. Gelingt das, nimmt auch die Blendempfindlichkeit bei den meisten Patienten merklich ab. Eine eher ungünstige Prognose besteht, wenn der Graue Star die Ursache ist. Wird dieser nicht operativ behandelt, droht schlimmstenfalls ein kompletter Verlust der Sehkraft.

In vielen Fällen hat sich zur Behandlung auch eine spezielle Sehhilfe mit Kantenfiltergläsern bewährt. Sie filtern bestimmte Bereiche des Lichts und lassen weniger Licht ins Auge. Generell ist die Prognose bei lichtempfindlichen Augen gut und die Symptome lassen sich mit einer zielgerichteten Behandlung merklich lindern.

 

Was können die Patienten selbst tun?

Eine Überempfindlichkeit der Augen ist nicht von heute auf morgen kuriert. Die Patienten benötigen meist etwas Geduld. Damit die Lebensqualität nicht zu sehr eingeschränkt wird, kann man selbst einige Maßnahmen ergreifen. Räume zu Hause sollten, wenn möglich, abgedunkelt werden. Auch eine Sonnenbrille hat sich in der Praxis bewährt. Für Patienten mit lichtempfindlichen Augen ist es ebenfalls wichtig, sich regelmäßig die Hände zu waschen. So verhindert man, dass mögliche Erreger ins Auge gelangen und so eine Entzündung auslösen können. 

jetzt Beratungstermin vereinbaren

Standort Imst

Pfarrgasse 7

6460 Imst

 Kontakt

Telefon:  +43 5412 61861

E-Mail:  a.parisi@dr-parisi.at 

Fax: +43 5412 6186110

 Ordinationszeiten

Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Donnerstag geschlossen

Freitag geschlossen

Standort FRITZENS

Austraße 51

6122 Fritzens

Kontakt

Telefon: +43 5224 55122

E-Mail: a.parisi@dr-parisi.at 

Fax: +43 5224 55122 10

 Ordinationszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Freitag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.